Mittwoch, 31. August 2016

Planet Schule: Medienpaket zum Thema Cybermobbing

Zum Thema Cybermobbing (und was man dagegen machen kann) gibt es in diesem Blog bereits zahlreiche Beiträge. Planet Schule hat unter dem Titel "Cybermobbing - Was tun?" ein umfangreiches Medienpaket veröffentlicht, das sich flexibel nutzen lässt:
Megan und Joshi sind Opfer von Cybermobbing geworden. Ein Doku-Comic erzählt ihre Geschichten. Die Medienscouts der Gesamtschule Essen-Borbeck zeigen, wie man Cybermobbing verhindern kann und was zu tun ist, wenn man gemobbt wurde. Eine Cyberpsychologin, ein Jurist und eine Beraterin der Telefon-Hotline ordnen die Fälle und auch die Ansätze der Medienscouts psychologisch und juristisch ein. Außerdem führen uns die Medienscouts an einem Experiment mit Schülern vor, wie schnell es zu Cybermobbing kommen kann und wie schnell die Anonymität dazu führt, dass die Schüler alle Hemmungen verlieren.

Mittwoch, 3. August 2016

Das Privacy-Shield-Abkommen – Stärkung des Grundrechts auf Privatsphäre oder ein bloßes Versprechen der US-Regierung



Das Privacy Shield Abkommen ist ein Datenschutzabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Es soll im Laufe des Jahres 2016 die bisherige Safe-Harbor Regelung ersetzen. Jedoch betrachten manche Beobachter das Abkommen als Farce.

Max Schrems, ein österreichischer Datenschutzaktivist, sprach auf Twitter von einem "Bullshitbingo": Es werde mit Begriffen wie Vertrauen und Transparenz herumgeworfen, ohne dass das Abkommen Substanz hätte. "Die USA versichern, dass es keine Massenüberwachung der Daten geben wird". "Wie wird das angestellt?" (Zeit Online 2016).

Ein Österreicher beendet Safe-Harbor


Max Schrems ist seit letzten Herbst weltweit bekannt. Er legte bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein, "weil er im Hinblick auf die Enthüllungen von Edward Snowden der Ansicht war, seine von Facebook Irland an Server in den USA übermittelten Nutzerdaten seien in den Vereinigten Staaten nicht hinreichend geschützt" (BFDI 2015).

Mit seiner Klage im Ausgangsverfahren konnte er letztlich ein Urteil des EuGH erstreiten, das dazu führte, dass das damalige Datenschutzabkommen "Safe-Harbor" für ungültig erklärt wurde. Von nun an konnten Datenübermittlungen aus der EU in die USA nicht mehr auf Safe-Harbor gestützt werden.
"Grund für das Urteil des EuGH, die zuvor geltende Safe-Harbor-Regelung abzulehnen, war dessen Unvereinbarkeit mit der europäischen Grundrechtecharta" (Netzpolitik.org 2015).
Durch das Safe-Harbor-Abkommen konnten die persönlichen Daten von EU-Bürgern vor geheimdienstlichen Überwachungsaktivitäten der USA nicht adäquat geschützen werden. Dies sollte sich mit dem Nachfolge-Abkommen "Privacy-Shield" ändern.

Am 2. Februar 2016 fanden nach zweijährigen Verhandlungen die Europäische Kommission und das US-amerikanische Handelsministerium eine politische Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken: Ergebnis ist das "Privacy-Shield-Abkommen"‘ (European Commission 2016). Wird das Privacy-Shield seinem Namen gerecht?